Ergänzung Schutzmassnahmen per 19.10.2020

Montag, Okt 19

Maskenpflicht per sofort

Neue Rahmenbedingungen / Ziel

Liebe Eltern / Begleitpersonen / Teilnehmer, wir haben unser Schutzkonzept ergänzt; seit 19.10.20 gilt zusätzlich eine Maksenpflicht: Beim Eintreten des Hallenbades, in den Garderoben und auf den WC-Anlagen muss eine Maske getragen werden. In den Garderoben dürfen sich nur 5 Erwachsene aufhalten. Diese Massnahmen und unser Schutzkonzept sollen einen geordneten Unterrichtsbetrieb in der Schwimmschule Wasserfröschli ermöglichen und dabei sowohl die Schwimm-Sporttreibenden wie auch die allgemeine Bevölkerung vor einer COVID-19 Ansteckung schützen. Der Schweizerische Schwimmverband setzt dabei auf die grosse Solidarität und das vorbildliche Verhalten all seiner Mitglieder gegenüber unserer Gesellschaft.

Bei den Wasserbecken gilt zu erwähnen, dass für den Aufenthalt im Wasser nach aktuellem Stand in chloriertem bzw. ozonisiertem Badewasser keine Ansteckungs-gefahr besteht. Aber auch im Hallenbad gilt: Abstand einhalten unter den Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass beispielsweise bei der Atmung während dem Schwimmen bei zu kleinem Abstand eine Übertragung stattfinden kann. Aus diesem Grund ist die Einhaltung der Massnahmen dieses Konzepts unabdingbar.

Schutzkonzept Wasserfröschli, angepasst 19.10.20

1. Nur symptomfrei in den Unterricht

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Kursbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. Kranke Kinder (Husten, Fieber, Halsschmerzen…) dürfen den Schwimmunterricht nicht besuchen. Die Kinder müssen so lange vom Unterricht fernbleiben bis sie mindestens einen Tag beschwerdefrei sind.

2. Abstand halten / Maskenpflicht

Im Eingangsbereich, in den Garderoben und den WC-Anlagen muss eine Maske getragen werden; auch im Bad, wenn ein Elternteil ins Bad muss; dies in Badehosen. In der Garderobe, in der Dusche und im Wartebereich innerhalb des Bades Herti – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten.  Auf das gewohnte Händeschütteln wird weiterhin verzichtet. Einzig im eigentlichen Unterrichtsbetrieb im Wasser ist die Abstandsregel aufgehoben. Der Körperkontakt wird jedoch auf ein Minimum beschränkt.

3. Umkleiden / Duschen / Toilette

Händewaschen und duschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Die Teilnehmenden und Leitenden sollen sich nur kurz abduschen, sowohl vor als auch nach dem Kurs. Die Haare sollen zu Hause gewaschen werden. Während dem Schwimmunterricht sollen Badekappen aus Silikon oder Gummi getragen werden. Damit kann die Zeit beim Föhnen der Haare reduziert werden. Bei kühleren Temperaturen ist auf das Mitbringen eines Stirnbandes oder einer Mütze für den Heimweg hinzuweisen.

Der Badbetreiber ist dafür besorgt, dass die Infrastruktur den Ansprüchen der Distanzregelung und den hygienischen Ansprüchen entspricht. Um die Aufenthaltsdauer in der Garderobe zu verkürzen, soll die Badebekleidung bereits Zuhause angezogen werden. Sämtliche Kleidung sowie das Badetuch sollen in der eigenen Badetasche verstaut werden. Diese ist ins Schwimmbad mitzunehmen, damit die Garderoben und Garderobenkästen leer bleiben. Die Gruppen ziehen sich noch während der vorausgehenden Lektion um, duschen und warten im Bad an vorgeschriebenem Stellen für jede Gruppe im Bad verteilt. Dies, damit ein flüssiger Gruppenwechsel ohne Überschneidung in den Wechselzonen erfolgen kann. Während dem Unterricht befinden sich nur die Teilnehmenden und die entsprechenden Leitenden im vorgesehenen Becken. Begleitpersonen haben während dem Unterricht keinen Zutritt zu den Becken. Beim Gruppentreffpunkt im Bad ist darauf zu achten, dass es weder eine Durchmischung mit der vorgängigen Gruppe noch eine Ansammlung geben kann. Die Distanzregelung von 1.5m muss eingehalten werden. Die Warteräume sind zu kennzeichnen. Nach dem Unterricht verlassen die Teilnehmenden so schnell wie möglich das Schwimmbad.

Toiletten stehen den anwesenden Personen, unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften des BAG, zur Verfügung.

4. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt die Schwimmschule Wasserfröschli für sämtliche Lektionen Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht.

5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei der Schwimmschule Wasserfröschli ist dies Franziska Wapp. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden (Tel. +41 79 224 76 86 oder info@wasserfroeschli.ch).

6. Besondere Bestimmungen

Die Angaben in diesem Schutzkonzept beziehen sich auf die Verordnungen und Informationen folgender Institutionen:

 

BAG

Swimsports